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(2010-03-15) Hallo Petra, wir werden nun versuchen vom Ende bis zum Anfang hochzuarbeiten und dir alle deine Fragen zu beantworten. Zuerst ist zu sagen, dass nur geliefert wird, was auch ausdrücklich im Vertrag stand. Wenn du etwas anderes erhalten hast, als du unterschrieben hast, dann bekommst du auf jeden Fall Recht. Solltest du aber das bekommen haben, was du unterschrieben hast und du fühlst dich nicht darauf wohl, hast du kein Rücktrittsrecht. Wenn du allerdings berechtigte Mängel an der Ware festgestellt hast, wie z.B. Muldenbildung dann kannst du deine Ansprüche geltend machen. Die Matratze auf dem Lattenrost kann auch mit einer Anti-Rutschunterlage (Baumarkt), wie z.B. für Teppiche benutzt wird fixiert werden. Und das klappt auch wunderbar. Des Weiteren ist zu sagen, dass bei einem Körpergewicht von 50 Kilo und einer Matratzenhöhe ab 16cm, der Lattenrost eine eher untergeordnete Rolle spielt. Um deine Rückenprobleme nachhaltig zu lösen bedarf es einer fachmännischen Matratzenberatung und nicht einer verkäuferischen Leistung. Wir wissen, dass fundierte Fachberatung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten machbar sind. - Volker |